Welche Kosten kommen auf Sie zu?
Für die Behandlung mit klassischer Homöopathie erhalten Sie eine Rechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH.)
Privat- und Beihilfeversicherten…
werden die Behandlungskosten entsprechend den vereinbarten Tarifen von den jeweiligen Krankenversicherngen erstattet.
Bitte informieren Sie sich vor einer Behandlung bei Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle: Wenn diese nur einen Teil der Behandlungskosten übernehmen, muss der restliche Betrag von Ihnen privat nach Erhalt der Rechnung entrichtet werden.
Gesetzlich Krankenversicherten…
werden die Behandlungskosten nicht erstattet. Für Sie besteht die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen. Die Erstattung liegt je nach Versicherung zwischen 50 bis 100 Prozent des Rechnungsbetrages.
Das Honorar richtet sich nach dem therapeutischen Zeitaufwand.
Es umfasst neben der naturheilkundlichen Behandlung auch die Befundaufnahme und die Beratungsgespräche.
Es wird ohne MwSt. berechnet (Heilkundliche Ausnahme nach §4 Umsatzsteuergesetz). Es wird eine Rechnung gestellt. Ich nehme kein Bargeld an.
Erstbehandlung für Erwachsene ab 18 Jahre (inkl. ausführliche Anamnese)
ca. 90-120 Minuten: 140,– €
Erstbehandlung für Kinder (inkl. ausführliche Anamnese)
0 bis 10 Jahre: ca. 90-120 Minuten: 100,– €
11 bis 17 Jahre: ca. 90-120 Minuten: 120,– €
Folgebehandlung, auch telefonische Beratung
je angefangene 15 Minuten: 20,– €
Steuertipp für Sie:
Die Kosten können im Rahmen der Sonderausgaben nach § 10 EStG im Einkommenssteuerbescheid beim Finanzamt angegeben werden. Waldbaden und die Behandlung mit der Waldmedizin sind reine Privatleistungen und werden nicht erstattet.